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   OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90   

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https://dejure.org/1990,13895
OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90 (https://dejure.org/1990,13895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.1990 - 6 U 15/90 (https://dejure.org/1990,13895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 6 U 15/90 (https://dejure.org/1990,13895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer; Versicherungspolice; Deckungsumfang; Mündliche Zusatzvereinbarungen

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1351
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und - soweit vereinbart - dem Prämieneintrittsrecht, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich außer dem hier nicht vereinbarten - vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg VersR 1990, 1351).
  • LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der

    Ob sich aus dem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts der Versicherungsbestätigung sowie bei Verletzung von Informationspflichten, die aufgrund der Abgabe einer solchen Bestätigung möglicherweise bestehen (vgl. zur Vertrauenshaftung in Bezug auf die Richtigkeit: OLG Hamburg VersR 1990, 1351 und zu den Informationspflichten BGHZ IP 2001, 75), Schadensersatzansprüche ergeben könnten, kann dahinstehen.
  • LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

  • LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07

    Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ;

  • LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06

    Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist;

  • LG Hannover, 06.03.2009 - 13 O 22/08

    Abholung; Ablieferung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund;

  • LG Hannover, 06.02.2009 - 13 O 301/07

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der

  • LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07

    Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung;

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