Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer; Versicherungspolice; Deckungsumfang; Mündliche Zusatzvereinbarungen
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1351
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08
Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld; …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und - soweit vereinbart - dem Prämieneintrittsrecht, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08
Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).
- OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09
HEROS-Komplex
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich außer dem hier nicht vereinbarten - vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08
AVB Transportversicherung
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08
Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08
Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351). - OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09
Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei …
Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg VersR 1990, 1351). - LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07
Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der …
Ob sich aus dem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts der Versicherungsbestätigung sowie bei Verletzung von Informationspflichten, die aufgrund der Abgabe einer solchen Bestätigung möglicherweise bestehen (vgl. zur Vertrauenshaftung in Bezug auf die Richtigkeit: OLG Hamburg VersR 1990, 1351 und zu den Informationspflichten BGHZ IP 2001, 75), Schadensersatzansprüche ergeben könnten, kann dahinstehen. - LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06
Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht; …
- LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
Heros-Insolvenz
- LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07
Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ; …
- LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist; …
- LG Hannover, 06.03.2009 - 13 O 22/08
Abholung; Ablieferung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund; …
- LG Hannover, 06.02.2009 - 13 O 301/07
Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht; …
- LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der …
- LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; …